Gemeindeleitung

Die Mitglieder des Gemeinderates werden auf 6 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Nach 3 Jahren scheidet die Hälfte mit der Möglichkeit der Wiederwahl aus.

Die Mitglieder des Gemeinderates werden auf 6 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Nach 3 Jahren scheidet die Hälfte mit der Möglichkeit der Wiederwahl aus.